gefahrgut |
Ausbildung zum Erwerb der Zertifikate nach IATA-DGR-KAT 10 (Cockpitpersonal) und 11 (Kabinenpersonal)
Gemäß nationaler und internationaler Vorschriften dürfen
in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Luftfahrt - Unternehmen, sowie Halter von Flugzeugen die einen gewerblichen Transport durchführen nur mit behördlicher
Genehmigung Gefahrgüter im Lufttransport befördern. Zum Erlangen dieser Genehmigung ist eine Schulung des betroffenen Personenkreises gemäß den Vorschriften der
ICAO / IATA zwingend vorgeschrieben. Der Lehrgang "Gefahrgut im Lufttransport" findet in Form eines Tagesseminars statt das mit der geforderten Prüfung abschließt. Im Anschluss daran erhält der Teilnehmer nach bestandener Prüfung ein entsprechendes Zertifikat, welches eine Gültigkeit von zwei Jahren besitzt.
Seminargebühren: nach Vereinbarung
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