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beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis (II) für den Flugfunkdienst (BZF II)
Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen wird ein von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ausgestelltes Flugfunkzeugnis benötigt. Inhaber des BZF II sind berechtigt, den Flugfunkverkehr bei Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) in deutscher Sprache abzuwickeln. Zum Erwerb des Sprechfunkzeugnisses BZF II muss der Bewerber das 15. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Ausbildung zum Erwerb das BZF II kann jedoch vorher begonnen werden. Die Ausbildung zum Erwerb dieses Flugfunkzeugnisses erstreckt sich auf ca. 30 Stunden und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Seminargebühren: € 170 incl. aller Seminarunterlagen Die Prüfungsgebühren sind in den Seminargebühren nicht enthalten und werden gesondert von der zuständigen Prüfungsbehörde erhoben.
Theorie: Postbestimmungen Luftraumgliederung Flugsicherungsdienste Luftverkehrsordnung Funknavigation Meldungsarten und Abwicklung des Sprechfunks Praxis: Sprechfunkübungen in deutscher Sprache nach Sichtflugbetrieb
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