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allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF)
Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen wird ein von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ausgestelltes Flugfunkzeugnis benötigt. Inhaber des AZF sind berechtigt, den Flugfunkverkehr bei Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR), sowie nach Sichtflugregeln (VFR) abzuwickeln. Zum Erwerb des Sprechfunkzeugnisses AZF muss der Bewerber das 18. Lebensjahr vollendet haben und das Sprechfunkzeugnis BZF I oder BZF II vorweisen können. Die Ausbildung zum Erwerb dieses Flugfunkzeugnisses erstreckt sich auf ca. 40 Stunden und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Seminargebühren: € 200 incl. aller Seminarunterlagen Die Prüfungsgebühren sind in den Seminargebühren nicht enthalten und werden gesondert von der zuständigen Prüfungsbehörde erhoben.
Theorie: Meldungsarten Flugsicherungsdienste IFR - Verfahren Holding IFR - Anflugverfahren Praxis: Sprechfunkübungen in englischer Sprache nach Instrumentenflugbetrieb
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